In Schleswig-Holstein sind die zentralen Prüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und zum Mittleren Schulabschluss (MSA) seit 2009 etabliert.
Es ist ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung, die Qualität unserer Schulen zu verbessern, damit die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler die bestmöglichen Voraussetzungen haben, im Wettbewerb um Arbeitsplätze zu bestehen.
Für die Zentralen Abschlussprüfungen erhalten derzeit alle Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (1. Fremdsprache) dieselben Aufgaben. Diese Aufgaben werden von Fachkommissionen erarbeitet, in denen neben Lehrkräften auch Fachberaterinnen und Fachberater sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten sind. Dank einheitlicher Bewertungskriterien, Anforderungen und Aufgabenformate sind an allen Schulen im Land und für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bedingungen gegeben.
Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Ablauf und zur Gestaltung der Prüfungen dargestellt.
Die Prüfungen bestehen aus
Die Prüfungszeiten für die schriftlichen Arbeiten betragen ohne Vorbereitungszeit jeweils 135 Minuten. Im Fach Englisch verteilt sich die Prüfungszeit auf einen schriftlichen und einen sprachpraktischen Prüfungsteil, für den innerhalb eines festgelegten Zeitraums ebenfalls zentrale Aufgaben gestellt werden. Beide Teile ergeben zusammen im Verhältnis 1:1 die Prüfungsnote im Fach Englisch.
Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von der Prüferin oder dem Prüfer und einer weiteren Lehrkraft korrigiert und benotet. Dazu werden den Schulen zusammen mit den Aufgaben Korrekturanweisungen und Bewertungsschlüssel übermittelt. Auf diese Weise wird eine möglichst eindeutige und objektive Bewertung der zentralen Abschlussarbeiten gewährleistet.
Mündliche Prüfungen finden auf Antrag der Schülerin oder des Schülers in bis zu zwei Fächern nach eigener Wahl (mit Ausnahme der ersten Fremdsprache) statt. Der Prüfungsausschuss kann auch ohne Vorliegen eines Antrages zur Teilnahme an mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, wenn eine begründete Aussicht auf Verbesserung der Endnote besteht.
Die Bekanntgabe der Vornoten (Noten der bisherigen Jahresleistungen in allen Fächern) und der Noten für die schriftlichen Prüfungen erfolgt sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung. Die Anträge auf eine oder zwei mündliche Prüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern fünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung an den Prüfungsausschuss richten. Für die abschließende Vorbereitung auf die mündliche Prüfung stehen drei bis fünf Unterrichtstage zur Verfügung.
In den Fächern, in denen weder eine schriftliche noch eine mündliche Abschlussprüfung stattfindet, entspricht die Endnote der jeweiligen Vornote. Findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote (zum Beispiel 3) und der Note für die Abschlussarbeit (zum Beispiel 4) im Verhältnis 2:1 (in diesem Beispiel 3+3+4, Endnote 3). Findet eine mündliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote und der Note für die mündliche Prüfung ebenfalls im Verhältnis 2:1.
Liegt in den Fächern Deutsch oder Mathematik das Ergebnis der Prüfungsnote aus einem schriftlichen (zum Beispiel 3) und einem mündlichen Prüfungsteil (zum Beispiel 2) genau zwischen zwei Noten (in diesem Beispiel 2,5), wird zugunsten der Schülerin oder des Schülers gerundet (in diesem Beispiel 2). Die Vornote wird mit dieser Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrechnet.
Bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Abschlusses werden die am Ende der letzten Jahrgangsstufe erteilten Noten aller Fächer und Wahlpflichtkurse sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt. Zudem werden die zuletzt erteilten Noten in den Fächern und Wahlpflichtkursen berücksichtigt, die in der vorletzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden.
Der Abschluss ist erreicht, wenn nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ ist und keine Endnote „ungenügend“ erteilt wurde.
Mit dem Erwerb der Abschlüsse sind auch Versetzungsberechtigungen verbunden:
Für die Vorbereitung der Schulen stehen Beispielaufgaben und Übungsmaterialien für alle drei zentral geprüften Fächer im Internet bereit (Link siehe unten). Darüber hinaus wird den Lehrkräften wie den Schülerinnen und Schülern im Frühjahr 2020 ein Übungsheft zur Verfügung gestellt.
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