Eine wichtige Voraussetzung zum Lernen in unserer Schule ist eine angenehme und ruhige Stimmung in der Lerngruppe. Lernbereite Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, ungestört lernen zu können.
Dabei helfen folgende Leitsätze:
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen und jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Diese Regeln müssen in jeder Lerngruppe von der Klassenlehrkraft verpflichtend eingeführt und sollen von den Schülerinnen und Schülern befolgt werden.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Unterrichtsregeln halten, sollen das Trainingsraumprogramm durchlaufen. Das bedeutet, dass sie, wenn sie im Unterricht stören, sich also nicht an die oben genannten Regeln halten, von der Lehrkraft auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Sie werden dabei ermahnt und mit anschaulichen Fragen durch die Lehrkraft zur weiteren Mitarbeit aufgefordert. In diesem Moment müssen sie eigenverantwortlich entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen weiter mitarbeiten möchten und sich an die Unterrichtsregeln halten oder ob sie (zur Reflektion über ihr Verhalten) in den Trainingsraum gehen wollen.
Entscheiden Sie sich für die weitere Mitarbeit in der Lerngruppe verbleiben sie bis auf weiteres im Klassenraum.
Entscheiden sie sich für den Trainingsraum, müssen sie mit einem Begleitbogen der Lehrkraft den Klassenraum verlassen. Im Trainingsraum erhalten sie unter fachlicher Begleitung einer Trainingsraumlehrkraft (TRL) die Möglichkeit, über ihr Verhalten nachzudenken. In einem Rückkehrbogen notieren die Schülerinnen und Schüler was sie tun können und müssen, um am Unterricht wieder teilzunehmen. Nach erfolgreicher Bearbeitung des Bogens kehren sie in der Regel wieder in den regulären Unterricht zurück. Dort entscheidet die Lehrkraft, ob er/sie den Rückkehrbogen akzeptiert. Wenn er nicht akzeptiert wird, muss der Trainingsraum erneut zur Überarbeitung aufgesucht werden. Gelingt es den Schülerinnen und Schülern auch im Trainingsraum nicht, sich an die besonderen Trainingsraumregeln zu halten oder verweigern sie sich, können sie sich nach einer ausdrücklichen Ermahnung noch entscheiden, ob sie sich für die restliche Schulzeit im Raum ruhig verhalten oder ob sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Im Falle der Abholung dürfen sie erst wieder am Unterricht teilnehmen, nachdem die Erziehungsberechtigten im Trainingsraum zu einem Gespräch mit einer TRL erscheinen. Zu diesem Zwecke wird bei der Abholung mit der TRL ein Termin verabredet.
Muss eine Schülerin/ein Schüler wegen mehrfacher Besuche im Trainingsraum von der Schule abgeholt werden, werden die Erziehungsberechtigten informiert. Sind sie telefonisch nicht zu erreichen, wird er/sie bis zum Ende der Schultageszeit im Trainingsraum beaufsichtigt und eventuell mit schriftlichen Aufgaben versorgt. Gegebenenfalls wird der Allgemeine Soziale Dienst informiert. Erziehungsberechtigte müssen nach mehrfachen Besuchen ihres Kindes im Trainingsraum zu Gesprächen mit dem Interventionsteam (TRL, Klassenlehrkraft, Erziehungsberechtigte) in die Schule kommen. Erscheinen sie nicht wie vereinbart oder verweigern das Gespräch, wird die Schulleitung darüber informiert. Diese veranlasst weitere Maßnahmen.
Bei vorzeitiger Abholung von der Schule oder Ausschluss vom Unterricht, ist auch der Ganztagsbereich betroffen.
Fall „3 x Trainingsraum“
Ist ein Schüler/eine Schülerin das dritte Mal binnen eines Schuljahres im Trainingsraum, werden die Eltern/ Erziehungsberechtigte schriftlich zum zeitnahen Gespräch in den Trainingsraum gebeten. Das Gespräch wird von der TRL durchgeführt.
Fall „5x TR“
Ist der Schüler/die Schülerin binnen eines Schuljahres das fünfte Mal im Trainingsraum, wird er/sie nach Rücksprache mit der Schulleitung bis zum Gespräch mit dem Interventionsteam (TRL, Klassenlehrkraft, Erziehungsberechtigte) vom Unterricht ausgeschlossen und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Fall „7x TR“
Ist der Schüler/die Schülerin binnen eines Schuljahres das siebte Mal im Trainingsraum, ist das Trainingsraumprogramm für das aktuelle Schuljahr beendet. Zeitnah erfolgt eine Klassenkonferenz, auf der über Ordnungsmaßnahmen entschieden wird.
Ein erneuter Trainingsraumbesuch zählt nicht, wenn der vorige länger als 4 Schulwochen zurück liegt. Alle bisherigen Trainingsraumbesuche erlöschen mit Ablauf des Schuljahres.
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