Zum Unterrichtsschluss stelle ich die Stühle auf die Tische, sammle den Müll auf und schließe die Fenster. Der Klassendienst unterstützt diese Arbeit. Ich bin mit dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum ordentlich hinterlassen wird. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und verschließt ihn.
Nach Schulschluss verlasse ich das Schulgebäude. Solange ich ohne Unterbrechung des Schulwegs nach Hause gehe, bleibt der gesetzlich geregelte Versicherungsschutz erhalten.
Wenn ich die Regeln dieser Schulordnung nicht beachte, erfolgen pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam sein oder werden, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht. Entsprechendes gilt, wenn die Schulordnung Regellücken enthalten sollte. Anstelle unwirksamer und fehlender Bestimmungen trifft dann im Einzelfall die Schulleitung eine Entscheidung.
Beschluss der Schulkonferenz vom 13.09.2021 Die Schulleitung