Schulordnung der Theodor-Storm-Schule

Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle am Schulleben beteiligten Personen an der Theodor-Storm-Schule, bilden eine Gemeinschaft. Damit wir uns alle wohlfühlen und keiner zu Schaden kommt, respektieren wir die Rechte eines jeden und beachten dabei unsere Schulregeln. Zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres besprechen die Klassenlehrkräfte diese Schulordnung mit mir und dokumentieren dieses im Klassenbuch.

Die Schule beginnt (Regeln zum Unterrichtsbeginn)

Ich komme pünktlich zur Schule. Bei Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde kann ich ab 7.30 Uhr die Schule betreten. Wenn ich als Fahrschüler wegen der Busverbindung früher kommen muss, halte ich mich auf dem Schulhof vor dem Haupteingang oder in der Mensa auf.

Wenn ich krank bin und die Schule nicht besuchen kann, informieren meine Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch oder per Mail darüber und ich bringe für die Fehltage eine Entschuldigung im Mitteilungsheft mit.

Der Schultag (Regeln zum Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände)

Ich befolge die Weisungen der Lehrkräfte, der Schulleitung und anderer befugter Personen. Ich halte mich während der gesamten Unterrichtszeit auf dem Schulgelände auf, sonst verliere ich meinen Versicherungsschutz. Ich darf das Schulgelände während der Schulzeit nur mit der Zustimmung einer Lehrkraft, der Schulleitung oder mit einer offiziellen schriftlichen Erlaubnis verlassen.

Ich trage Mitverantwortung für das Zusammenleben im Gebäude und auf dem Gelände unserer Schule. Daher nutze ich beides so, dass sich keiner gestört fühlt und sich jeder hier wohlfühlen kann. Ich behandle das Schulgebäude und alle Einrichtungsgegenstände (Wände, Fußböden, Möbel, Bücher, technische Geräte u. a.) sorgsam. Müll entsorge ich in den dafür vorgesehenen Behältern. Ich setze mich nicht auf Fensterbänke. Ich benutze die Toiletten nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck. Ich renne nicht in den Fluren und fahre nicht mit dem Skateboard oder Roller oder Ähnlichem wegen der damit verbundenen Gefahren. Ich bewege mich hier im Schritttempo. Mein Fahrrad, Mofa, Roller, Motorrad oder andere, auch elektrische, Fortbewegungsmittel stelle ich an den dafür bestimmten Stellen ab.

Elektronische Geräte lasse ich, während ich mich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalte auf lautlos geschaltet und sicher in meiner Tasche verwahrt. Halte ich mich während der Schulzeit nicht an diese Regel, muss ich mein Gerät nach Aufforderung an einen zugewiesenen Platz im Klassen-/ Kursraum bzw. Sekretariat/ Schulleitungszimmer ablegen.

Ich achte und schütze die Persönlichkeitsrechte der anderen, das bedeutet z.B., dass ich andere nicht filme oder fotografiere oder ihre Stimme aufnehme. In Ausnahmefällen trifft die Fachlehrkraft eine individuelle Regelung.

Ich halte mich an das Rauchverbot, das in allen Schulen in Schleswig-Holstein gilt. Ich bringe weder gefährliche Gegenstände noch Drogen und Alkohol mit in die Schule. Drogen und Alkohol konsumiere ich hier nicht.

Gemeinschaft (Regeln zum Umgang miteinander)

Ich habe ein Recht auf höfliche Behandlung, körperliche Unversehrtheit und auf Achtung meines persönlichen Eigentums. Ich gehe höflich und freundlich mit anderen um, so wie ich möchte, dass andere mit mir umgehen. Ich verletze niemanden mit Worten oder körperlich und dulde keine Gewalt. Ich vermeide Streitigkeiten. Notfalls hole ich Hilfe bei Lehrkräften, Konfliktlotsen oder der sozialpädagogischen Fachkraft. Ich achte das Eigentum anderer. Wenn ich etwas beschädige oder zerstöre, beseitige ich den Schaden und ersetze diesen. Für meine Wertsachen bin ich selbst verantwortlich.

Im Unterricht (Regeln für den Klassenraum)

Ich esse nicht im Unterricht und kaue auch kein Kaugummi. In Ausnahmefällen trifft die Fachlehrkraft eine individuelle Regelung. Ich trinke nur mit Erlaubnis der Lehrkraft. Im Klassenraum trage ich weder Mantel, Jacke, Mütze noch Kappe. In Ausnahmefällen trifft die Fachlehrkraft eine individuelle Regelung. In den Fachräumen halte ich mich außerdem an die zusätzlichen Anordnungen der Lehrkräfte. Für den Unterricht habe ich die Hausaufgaben und die benötigten, eigenen, benutzbaren Schulsachen immer vollständig dabei. Ich störe weder meine Mitschülerinnen und Mitschüler beim Lernen, noch die Lehrerinnen und Lehrer beim Unterrichten. Ich löse Konflikte friedlich und gehe rücksichtsvoll mit anderen um. Ich spreche, wenn ich dazu aufgefordert werde. Ich höre zu, wenn andere reden. Ich frage, wenn ich etwas brauche. Ich arbeite an den gestellten Aufgaben. Ich gehe mit allen Materialien sorgsam um.

Erholung (Regeln für die Pausen)

Ich habe ein Recht auf Pausen. In der Pause verlasse ich die Unterrichtsräume. Die Lehrkraft geht zuletzt aus dem Raum und verschließt ihn. Ich verbringe die Pause auf dem Schulhof und nicht im Schulgebäude. Als Schülerin bzw. Schüler der 10.Klasse darf ich die Pause auch in dem für meine Klasse ausgewiesenen Raum verbringen. Mit Gegenständen, wie z.B. Schneebällen, Stöcken oder Steinen, darf ich nicht werfen, damit ich niemanden verletze. Grundsätzlich ist es mir erlaubt, in den Pausen auf direktem Weg zur Mensa zu gehen, um mich dort zu versorgen. Nach dem Kauf kehre ich sofort auf das Schulgrundstück zurück. In allen weiteren Fällen darf ich das Schulgrundstück nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Eine Regenpause und Kältepause wird angekündigt. Ich halte mich dann in dem Raum auf, in dem ich die nächste Unterrichtsstunde habe. Findet dieser Unterricht in einem Fachraum statt, halte ich mich auf dem Flur davor auf. Habe ich Sportunterricht, warte ich in meinem Klassenraum. Ich beschäftige mich, ohne zu toben. Fenster öffne ich nur auf Kipp-Position. 

Während der Mittagspause habe ich die Möglichkeit, in die Mensa zu gehen. Ich halte mich auf dem Schulgelände oder in durch Aushang ausgewiesenen Räumen auf. Während der Mittagspause darf ich das Schulgelände verlassen, wenn ich eine gültige Einverständniserklärung meiner Erziehungsberechtigten habe.

Den Bewegungshof benutze ich während der Mittagspause nicht, da er nicht beaufsichtigt wird. In den Klassen 7 – 10 darf ich mich in den großen Pausen auf dem Schulhof am Biotop aufhalten. Hier halte ich mich an folgende besondere Regeln: Ich überklettere keine Zäune und Geländer und sitze nicht auf ihnen. Auf der oberen Böschung und auf den Steinzäunen/-körben (Gabionen) klettere oder laufe ich nicht herum. Den Steg und die Plattform am Teich bringe ich nicht zum Schwanken. In den Teich werfe ich keine Gegenstände. Auf der Ballspielfläche schieße ich Bälle nicht hoch, damit ich den Straßenverkehr nicht gefährde. Wenn ich die Pausenregeln nicht befolge, verliere ich meinen Versicherungsschutz.

Der Schultag ist zu Ende (Regeln zum Unterrichts- und Schulschluss)

Zum Unterrichtsschluss stelle ich die Stühle auf die Tische, sammle den Müll auf und schließe die Fenster. Der Klassendienst unterstützt diese Arbeit. Ich bin mit dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum ordentlich hinterlassen wird. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und verschließt ihn.

Nach Schulschluss verlasse ich das Schulgebäude. Solange ich ohne Unterbrechung des Schulwegs nach Hause gehe, bleibt der gesetzlich geregelte Versicherungsschutz erhalten.

Wenn ich die Regeln dieser Schulordnung nicht beachte, erfolgen pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam sein oder werden, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht. Entsprechendes gilt, wenn die Schulordnung Regellücken enthalten sollte. Anstelle unwirksamer und fehlender Bestimmungen trifft dann im Einzelfall die Schulleitung eine Entscheidung.

Beschluss der Schulkonferenz vom 13.09.2021 Die Schulleitung