Die Theodor-Storm-Schule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an vier Unterrichtstagen schulische Veranstaltungen an, für die sich die Schüler/-innen freiwillig zur verbindlichen Teilnahme anmelden können. Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule will die TSS allen Schülern/-innen erweiterte Bildungs- und Erziehungsangebote und damit eine Verbesserung ihrer Bildungschancen anbieten.
Die Angebote umfassen z.B.:
Ganztagsangebote tragen dazu bei, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Nachmittag aktiv und sinnvoll gestalten.
Die zusätzlichen Bildungsangebote werden z.T. projektartig, fächer-, themen- sowie jahrgangsübergreifend angelegt und sind neigungs- und interessenorientiert ausgerichtet.
Die Ganztagsangebote verteilen sich auf vier Nachmittage in der Woche (Montag-Donnerstag). Nach einer Mittagspause beginnen sie um 14:00 Uhr und enden um 15:30 Uhr. Die Eltern melden ihre Kinder zur Teilnahme an Ganztagsangeboten an. Je nach Aufnahmekapazität werden die Schüler/-innen den Ganztagsangeboten zugeordnet. Ist eine Entscheidung über die Zuordnung gefallen, ist die Teilnahme für die Dauer der Laufzeit des einzelnen Ganztagsangebotes verpflichtend. Für einzelne Angebote kann ein geringer Unkostenbeitrag erhoben werden.
Die Teilnahme an Ganztagsangeboten wird im Zeugnis dokumentiert.
Für einen erfolgreichen Ganztagsbetrieb sind folgende adäquat ausgestattete Räume erforderlich:
Mensa, Cafeteria als Kommunikations- und Entspannungszone, Unterrichtsräume und Sport- und Bewegungshallen, diverse Spielräume als Sozialflächen, Gruppenräume (für Konfliktlotsen, SV, Einzelgespräche mit Eltern etc.), altersangemessene Gestaltung der Außenanlagen, Kursleiterräume, Arbeitszimmer für die Leitung der Offenen Ganztagsschule.
Außerdem sind für die zusätzliche Förderung der Schüler/-innen geeignete Lern- und Unterstützungsmaterialien notwendig.
Im Ganztagsangebotsbereich werden externe Lehrpersonen von außerschulischen Kooperationspartnern, kommunalen Einrichtungen, Vereinen, externe Fachleute, Personen mit besonderen Fähigkeiten mit einbezogen. Ein Schulleitungsmitglied bzw. eine beauftragte Lehrkraft und städtisches Personal (Hausmeister, Sekretärin) muss während des Ganztagsbetriebs erreichbar sein.
Die Ergebnisse von regelmäßigen Befragungen in der Lehrerkonferenz, dem Schulelternbeirat sowie der Elternschaft und der Schülervertretung zu den Ganztagsangeboten werden für die Entwicklungsarbeit im Ganztagsbereich verwendet.
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