Wahlpflichtunterricht (WPU)
Nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz müssen Schüler und Schülerinnen ab der 7. Klasse ein Wahlpflichtfach belegen. Dieses vierstündige Fach dürfen sie aus einem Fächerkanon auswählen und müssen es dann bis zum Ende ihres Schulabschlusses an der TSS beibehalten; ein Wechsel des Faches ist in der Regel nicht möglich. Es berechtigt zum späteren Übergang in eine gymnasiale Oberstufe.
Auf den Vorstellungsveranstaltungen und durch den WPU-Flyer erfahren Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen und ihre Erziehungsberechtigten, welche WPUs im jeweils kommenden Schuljahr angeboten werden.