Kooperationen

Kooperationsvereinbarung gemäß § 43 Absatz 6 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes zwischen der Theodor-Storm-Schule Gemeinschaftsschule der Stadt Bad Oldesloe und der Beruflichen Schule des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe

Die Berufliche Schule übernimmt die Funktion einer Oberstufe für die Theodor-Storm-Schule. Dies bedeutet dass alle Schülerinnen und Schüler, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, ein verbindliches Anrecht auf einen Platz des Beruflichen Gymnasiums haben.

Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist eine enge Zusammenarbeit, zum Zwecke der Optimierung des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule in das System der beruflichen Bildung.

Den Schülerinnen und Schülern soll eine berufliche Orientierung geboten und ihre Ausbildungs- und Studierfähigkeit gemeinschaftlich gefordert werden.

Die Kooperation soll sich auf folgende Felder erstrecken:

Zusammenarbeit der Schulleitungen, Lehrkräfte und bei der Lehrerausbildung

· Jahresgespräch unter Beteiligung der Schulleitungen

· Gegenseitige Information über Fachanforderungen und schulinterne Fachcurricula, um den Übergang zu erleichtern

· Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte der Klassen 8, 9 und 10

· Wechselseitige Teilnahme an Schul- oder Lehrerkonferenzen bei Bedarf

· Wechselseitige Teilnahme an Bildungsgangkonferenzen/Fachkonferenzen, insbesondere in den Fachteams Deutsch, Mathematik und Englisch nach Absprache

· Abstimmung gemeinsamer schulischer Termine und gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen

· Enge Kooperation beim Übergang der Schülerinnen und Schüler der Theodor-Storm-Schule in die Vollzeitbildungsgänge der Beruflichen Schule des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Berufliches Gymnasium, Berufsfachschulen I & lll und AVSH).

· Besuche und Hospitationen von Referendaren, Verankerung im Ausbildungskonzept

· Gemeinsame Kooperation mit den Partnern der Wirtschaft

Angebote für Schülerinnen und Schüler

· Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler und Eltern der Theodor-Storm-Schule

· Abstimmung von ,,Orientierungstagen“ in der Beruflichen Schule

· Durchführung gemeinsamer Projekte

· weitere Maßnahmen in Einzelabstimmung

Die Vereinbarung gilt grundsätzlich unbefristet, kann jedoch jeweils bis zum Ende des

ersten Schulhalbjahres mit Wirkung zum Ende des darauf folgenden Schuljahres

durch jeden Partner in der Kooperation schriftlich gekündigt werden. Die Beendigung

ist dem Schulträger und dem für Bildung zuständigen Ministerium anzuzeigen.

 

Bad Oldesloe, den 22. Februar 2018