Elternbrief – Adventsbasar und Corona-Informationen November 2022

Liebe Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Theodor-Storm-Schule,

am 24.11.2022 findet in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr endlich wieder unser traditioneller Adventsbasar statt. Die Schülerinnen und Schüler und das Organisationsteam haben sich wieder einige Aktionen für diesen Nachmittag einfallen lassen und ich freue mich schon auf Ihr zahlreiches Kommen. In diesem Jahr kann man unter folgendem QR-Code sich während der gesamten Zeit Lieder wünschen:

Unsere Techniker entwickelten den Service, der an diesem Tag seine Prämiere feiert.

Gegen 17.30 Uhr werden wir dann alle gemeinsam den Adventsbasar auf dem Schulhof zwischen dem D- und F-Gebäude musikalisch ausklingen lassen.

Mit diesem Brief möchte ich Sie auch noch über die aktuellen Coronalandesregelungen informieren:

Der Umgang mit dem Coronavirus und seiner Verbreitung in der Bevölkerung erfordert von jedem von uns – genau wie bei allen anderen infektiösen Krankheiten – eigenverantwortliches Handeln. Das heißt, dass jede und jeder Einzelne Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Menschen in ihrem bzw. seinem Umfeld übernimmt.

Weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause. Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können.

Wer mit COVID-19 infiziert ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wer mit COVID-19 infiziert ist, soll außerdem auch im Freien, wie z. B. auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, etwa weil ein entsprechendes Befreiungsattest vorliegt, darf im Falle einer Infektion nicht am Unterricht teilnehmen.

Unverändert gilt der Grundsatz, dass jede einzelne Person für sich selbst entscheiden kann, zum Eigen- und Fremdschutz auch ohne eine Infektion eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die besondere Berücksichtigung der Situation von Schwangeren und vulnerablen Personen gilt in dem Ihnen bekannten Rahmen fort.

Ebenso bleibt es bei der Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht von Schülerinnen und Schülern nach dem Beurlaubungserlass, wenn diese selbst oder ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Der Hygieneleitfaden des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur steht weiterhin als Überblick über die aktuellen Empfehlungen zur Verfügung. Sie erreichen ihn über die Infoseiten zum Thema Corona und Schulen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus/Bildung-Kultur/Schulen/Schulen_node.html

Nun wünsche ich uns im Namen der ganzen Schulgemeinschaft einen schönen Adventsbasar und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Nirsberger

Schulleiter

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